Personenschutz
Personenschutz
Leitgedanke: Derjenige, der eine besondere Gefahrenlage schafft, muss dafür sorgen, dass anderen kein Schaden entsteht (Vorsorge!)
Wichtig: Notwendige Absperrungen sollten möglichst an solchen Stellen angebracht werden, an denen Waldbesucher auf Alternativwege ausweichen können (z.B. Wegkreuzungen, Wegeabzweigungen). Hinweise auf Alternativwege (Kartenskizzen) oder ausgeschilderte Umleitungen erscheinen in Einzelfällen zweckmäßig. Ob von derartigen Alternativwegen Gebrauch gemacht wird, ist im Rahmen der Arbeitsvorbereitungen im schriftlichen Arbeitsauftrag zu regeln
Quelle www.waldwissen.net
hier geht es zum Kompletten Artikel (PDF Datei) Verkehrssicherungspflicht im
und am Wald>>